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Coaching für die ersten 12 Monate nach Gründung
Gerne begleiten wir Ihre Gründung (Coaching)
und stehen direkt an Ihrer Seite.
Für Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit
starten, kann während des Bezugs von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II (Hartz IV) die Teilnahme an Maßnahmen zur Begleitung einer selbstständigen Tätigkeit ("Coaching") gefördert werden.
Ziel ist es, Existenzgründer bei der Bewältigung
und Lösung der vielfältigen Probleme in der
Anlaufphase der selbstständigen Tätigkeit zu
unterstützen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Leistung.
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Reihenfolge zur Beantragung von Coachingmitteln: |
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- Bei der Agt.f.Arbeit vor Gründung den Antrag holen. (Im Ausnahmefall auch nach Gründung während der ersten 12 Monate möglich.)
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- Einen professionellen Berater aussuchen und ein kostenfreies Vorgespräch über eine evtl. Zusammenarbeit vereinbaren (60 Min.). Es ist keinerlei Unterschrift Ihrerseits dafür erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.
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- Wenn Sie mit diesem Berater zusammenarbeiten wollen, schließen Sie nun über diese Zusammen-arbeit einen Vertrag. Das ist eine Voraussetzung, sonst kann es keine Förderung geben.Vor Gründung schließen Sie also einen Vertrag darüber, wie viele Stunden und welcher Inhalt dann nach Gründung geschult werden soll.
Achtung: Hier geht es um Hilfe zur Selbsthilfe!
Das heißt, dass keine Arbeit an der Steuererklärung oder Buchhaltungsarbeit gefördert wird.
Vielmehr geht es darum, dass Sie die Dinge und Fertigkeiten erlernen, die Sie noch nicht als zukünftiger Unternehmer richtig beherrschen.
Ihre Ansprüche sollten hoch sein.
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- Achten Sie darauf, dass im Vertrag eine Klausel vereinbart wird, die bei keiner Bewilligung durch die Agt. f. Arbeit, den Vertrag als gegenstandslos erklärt. Sonst könnten Sie gezwungen sein, selber den Unterricht zu bezahlen.
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- Coachingmittel gibt es für die ersten
12 Monate nach Gründung.
Demnach ist auch völlig klar, dass mit diesen Mitteln keine Businesspläne/Kurzkonzepte für vor Gründung bezahlt werden können! Eine solche Absprache mit einem Berater verstößt gegen die Förderrichtlinie.
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- Die Voraussetzung zur möglichen Gewährung von Coachingmittel ist die Bewilligung von Überbrückungsgeld, Existenzgründungszuschuss (Ich AG) oder dem Einstiegsgeld.
- Für weiter Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie doch einfach einen Termin.
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- Wichtige Änderung:
Seit dem 01.01.2005 ist Coaching unter
§ 2 ESF (Förderung aus Mitteln des Europäischen
Sozialfonds), statt unter § 3 zu finden.
Es wird jetzt „nur“ noch der Nettopreis des Beraterhonorars erstattet.
Die Erstattung erfolgt entweder direkt an den
Berater oder an den Gründer, nach dem dieser
nachweist, dass er den Betrag an den Berater
geleistet hat.
Die Umsatzsteuer der Beraterrechnung, ist vom
Gründer selbst an den Berater zu zahlen!
In der Vergangenheit hat die Agt.f.Arbeit den
Bruttobetrag bewilligt und übernommen.
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- Der Agt.f.Arbeit ist nach Bewilligung
ein Formularnachweis über Stundenanzahl und
Inhalt der Schulungen pro Monat vorzulegen
und vom Gründer und Berater gegenzuzeichnen.
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- Das Stundenhonorar des Beraters darf nicht
über 50 € netto liegen.
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- In Berlin war in der Vergangenheit ein Höchstbetrag von max. 1.500 € als Förderung zu erhalten. Seit 01.01.2006 werden zur Zeit (Stand: 04/2006) max. 500 € bewilligt. Bitte informieren Sie sich immer aktuell bei Ihrem Sachbearbeiter nach dem Stand der Dinge! Änderungen sind immer möglich.
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Coaching für junge Unternehmen
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Für junge Unternehmen gibt es unterstützende
Beratung in der Wachstums- und Festigungsphase
Ihres Unternehmens in den ersten fünf Jahren nach Gründung in Berlin.
Es werden bisher vorrangig Unternehmen gefördert,
die das Darlehen der IBB (ARP-Mittel) für die Gründung
aus der Arbeitslosigkeit in Anspruch genommen haben.
Diese Förderung wird nachrangig zu vergleichbaren
anderen öffentlichen Förderleistungen gewährt.
Informationen erhalten Sie in der jeweils aktuellen
Förderfibel in Berlin von der Investitionsbank Berlin
und in unserem Existenzgründungsseminar.
Hinweis: Die Zusammenstellung dieser Informationen erfolgt nach bestem Wissen, aber ohne Haftung oder Gewähr auf Vollständigkeit oder jederzeitige Richtigkeit. Wir bitten um Ihr Verständnis.
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