Tod der „Ich AG“ zum 30.06.2006
Geburt der neuen Gründungsförderung am 01.08.2006
Jetzt steht die neue Zwei-Phasen Förderung fest und löst zum 01.08.2006 die „Ich AG“ und das Überbrückungsgeld ab. .
Einige können das Überbrückungsgeld noch im Oktober beantragen.
So sieht die neue Zwei-Phasen Förderung aus:
- Eingehende Überprüfung der Tragfähigkeit des Gründungsprojektes erforderlich.
- Mindestens drei Monate Restanspruch auf Arbeitslosengeld I muss der Gründer noch haben.
- Rechtsanspruch auf neun Monate Förderung, bestehend aus ALG I + 300 € pro Monat.
- Erneut ist der Nachweis über die Tragfähigkeit des Projektes erforderlich.
- Weitere sechs Monate Förderung können gewährt werden mit 300 € pro Monat.
- Der Anspruch auf das Arbeitslosengeld wird mit der Förderung verrechnet!
Existenzgründer werden deutschlandweit unter Tel.: 030/ 37591474 aktuell und fachkundig zur Situation informiert, beraten und „an die Hand“ genommen. Aktuelle Informationen gibt es immer auf www.okzielerreicht.de. Es ist Eile geboten, wenn Sie noch bis zum 30.06.2006 aus der Arbeitslosigkeit heraus mit den bekannten Förderinstrumenten gründen wollen. Es scheint sich zu lohnen! kneu/17.05